Überwachungs- und Zertifizierungsverein Transportbeton und WerkMörtel Land Bayern e

Amtsgericht München VR 8487
Überwachungs- und Zertifizierungsverein Transportbeton und WerkMörtel Land Bayern e.V.. München .Beethovenstr. 8. 80336 München). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom xx.xx.xx und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom xx.xx.xx mit dem Baustoff- und Bauteile-Überwachungsverein Land Bayern - BAYBÜV - e.V. mit Sitz in München .Amtsgericht München VR 12265) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 11.06.2008




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