OSI Informationssysteme AG

Amtsgericht Mainz HRB 32888
OSI Informationssysteme AG. Wörrstadt .Rudolf-Diesel-Straße 3. 55286 Wörrstadt). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom xx.xx.xx und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx mit der Process Innovation AG -vormals:MAVOS Software Consult AG- mit Sitz in Stuttgart .Amtsgericht Stuttgart HRB 20139) verschmolzen .Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 20.09.2007




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